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Zuhause Umzug als Spätaussiedler
Переезд в Германию по немецким корням

Umzug nach Deutschland als Spätaussiedler: Voraussetzungen & BVA-Vollmacht 2026

Meine Kunden erhalten Aufnahmebescheid

(Sie werden als Spätsiedler bezeichnet) in 1,5 Jahren, wenn bestimmte Bedingungen des Ministeriums erfüllt sind und:

  • minimale Belastung;
  • Unterstützung bei der Dokumentensammlung;
  • Sprachunterricht und Vorbereitung auf Prüfungen oder Sprachtests. Die Website der Schule www.speakwithyana.com;
  • beglaubigte Übersetzungen;
  • Begleitung durch eine vertrauenswürdige Person;
  • Beratung;
  • Ausfüllen von Formularen;
  • Erhöhung der Umzugschancen.

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

Переезд в Германию по немецким корням

KOMPLETTSERVICE

Feststellung der Staatsangehörigkeit oder des Spätaussiedlerstatus.

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EINZELDIENSTLEISTUNGEN

Beratung zum Umzug, Bewertung der Chancen, Analyse von Dokumenten …

KOMPLETTSERVICE

Spätaussiedler, 7 oder 4 Paragraphen

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Deutsche Staatsangehörigkeit von Vorfahren, die deutsche Staatsangehörigkeit hatten

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EINZELDIENSTLEISTUNGEN

  • Umfassende Umzugsberatung zu deutschen Wurzeln. (Feststellung der Staatsangehörigkeit durch Abstammung oder Umzug durch Staatsangehörigkeit) (90 Minuten) – 85€.

Bewertung der Chancen, Analyse der Dokumente, Beratung bei der Sammlung der erforderlichen Dokumente, Form der Einreichung der Dokumente, Suche in Archiven, Verbesserung der Chancen oder ihrer Existenz, neues Gesetz über PP, wie man die Staatsangehörigkeit ändern kann, Antworten auf alle verfügbaren Fragen.

Jede weitere Beratung nach der Erstberatung (30 Minuten) – 40€.

  • Ausfüllen Antrag auf nachträgliche Einbeziehung – 69€.

Wir füllen den Antrag in deutscher Sprache für Sie aus, um einen umgesiedelten Vorfahren – den Hauptantragsteller unter Punkt 4 – gemäß Ihren Angaben einzubeziehen. Geeignet für Nachkommen eines umgesiedelten Vorfahren.

Für jedes weitere Familienmitglied – 39 €.

* Wird die Konsultation weniger als einen Tag im Voraus abgesagt, wird die Vorauszahlung nicht zurückerstattet.

  • Vervollständigung des Antrags S auf 16 Seiten. – 139€.

Ausfüllen des Antrags S zu Absatz 4 in deutscher Sprache entsprechend Ihren Angaben nach Einreichung in russischer Sprache.

  • Dienst als Stellvertreter für die angestammte Staatsbürgerschaft und die Verlegung der Staatsangehörigkeit – 230€.

Korrespondenz mit dem Ministerium, Dolmetschen von Briefen der wichtigsten Person, Angabe einer Postanschrift ohne Rücksprache.

!!! Das Porto wird separat bezahlt.

  • Beglaubigte Übersetzung – ab 15 €.

Übersetzungen aus dem Deutschen, Russischen, Englischen, Kasachischen und zurück. Nur für Kasachisch werden keine Übersetzungen erstellt. Für Friedland sind beglaubigte Übersetzungen aus dem Herkunftsland ausreichend. Aber wenn Sie hierher kommen, müssen alle Übersetzungen mit Ausnahme von Archivurkunden neu angefertigt werden. Die BRD akzeptiert nur Übersetzungen von ihren eigenen vereidigten Übersetzern. Und ich werde Ihre Übersetzungen bereits in den Akten haben.

Ausfüllen der Anträge F, V, FK, EER oder AV – 100 pro Formular.

  • Hilfe bei einer Anfrage an das Bundesarchiv – 100€ pro Person.

Das Bundesarchiv ist oft sehr hilfreich bei der Suche nach Aufzeichnungen über Vorfahren mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft. Dort gibt es digitalisierte Aufzeichnungen über alle Personen, die jemals in Deutschland gelebt haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit im Ausland seit etwa 1700 erworben haben. Seitdem die Kirche nicht mehr an den Aufgaben eines modernen Standesamtes beteiligt ist.

Für jedes weitere Familienmitglied + 40 €. Wird mit Ihnen während des Videoanrufs ausgefüllt, da Ihre Angaben benötigt werden, oder Sie geben alles auf Russisch in gedruckter Form an.

  • Beratung bei der Suche in Archiven und der Anforderung von Dokumenten einer Person, sowohl bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit durch Vorfahren als auch bei der Übersiedlung durch die Nationalität (90 Minuten) – 95 €.

Enthält ein Formular für staatliche Archivanfragen, Tabellen für Archivanfragen, wie man recherchiert, wo man welchen Hinweis findet, Links zu Rechercheseiten, Vergleich von Online-Rechercheprogrammen, Suche auf Auktionen, wo man anfangen und was man beachten sollte und vieles mehr.

Schneller Kontakt

    Brauchen Sie Hilfe?

    Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden uns innerhalb von 1-2 Werktagen bei Ihnen melden.

    +49 176 277 08 487

    Voraussetzungen als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

    Um als Spätaussiedler nach § 4 BVFG oder als Familienangehöriger nach § 7 BVFG anerkannt zu werden, müssen Sie Ihre deutsche Abstammung und Ihr Bekenntnis zum deutschen Volkstum (Gegenbekenntnis / Erklärung zum deutschen Volkstum) nachweisen. Ein entscheidender Schritt ist der Erhalt des Aufnahmebescheids (für den Hauptantragsteller) oder des Einbeziehungsbescheids (für Familienmitglieder) vom BVA.

    Sprachtest beim Bundesverwaltungsamt & Sprachnachweise

    Die Beherrschung der deutschen Sprache ist zwingend erforderlich. Sie können dies durch ein B1-Zertifikat (Goethe-Zertifikat) oder durch das Bestehen des Sprachtests in der deutschen Botschaft nachweisen. Familienangehörige benötigen in der Regel ein A1-Zertifikat.

    Nachweis der deutschen Herkunft: Dokumentensuche in Archiven

    Oft fehlen primäre Dokumente, die den Nationalitätseintrag der Vorfahren bestätigen. Archivrecherche & Dokumentensuche: Haben Sie keine Urkunden Ihrer Vorfahren? Wir unterstützen Sie bei der professionellen Suche nach Nachweisen in den Archiven, um Ihre Abstammung für das BVA lückenlos zu belegen.

    Vollmacht für das BVA: Warum eine Vertrauensperson in Deutschland wichtig ist

    Die Kommunikation mit dem Bundesverwaltungsamt in Köln kann aus dem Ausland langwierig sein. BVA-Vollmachtservice: Wir agieren als Ihre offizielle Vertrauensperson (Bevollmächtigter) in Deutschland, führen die gesamte Korrespondenz und beschleunigen die Bearbeitungszeit Ihres Antrags.

    Ablehnungsbescheid vom BVA erhalten? Widerspruch und Wiederaufnahmeverfahren

    Ein Ablehnungsbescheid ist nicht das Ende. Wenn sich die Rechtslage ändert oder neue Dokumente auftauchen, leiten wir ein Wiederaufnahmeverfahren für Sie ein oder legen fristgerecht Widerspruch beim Verwaltungsgericht Köln ein.

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (StAG)

    Wenn Ihre Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (z. B. während des Zweiten Weltkriegs), können Sie diese möglicherweise erben. Das Feststellungsverfahren ist eine hervorragende Alternative zum Spätaussiedler-Status, bei der kein Sprachtest erforderlich ist.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum BVA-Aufnahmeverfahren

    Brauche ich unbedingt einen Sprachtest, wenn ich ein B1-Zertifikat habe?

    Nein, in der Regel befreit die Vorlage eines anerkannten B1-Zertifikats (z. B. vom Goethe-Institut) den Hauptantragsteller von der Pflicht, den Sprachtest in der Botschaft oder im Grenzdurchgangslager Friedland abzulegen.

    Was passiert nach der Ankunft in Deutschland?

    Nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich zunächst im Grenzdurchgangslager Friedland registrieren. Dort erhalten Sie nach einer Überprüfung Ihre Bescheinigung nach § 15 BVFG, die als Grundlage für die Ausstellung Ihres deutschen Reisepasses und Personalausweises dient.

    Wie weise ich das Gegenbekenntnis (Erklärung zum deutschen Volkstum) nach?

    Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum kann durch den Nationalitätseintrag „deutsch“ in offiziellen Dokumenten (wie Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde oder Militärpass) nachgewiesen werden. Ist dies nicht vorhanden, gibt es in 2026 andere rechtliche Wege, z. B. über ein B1-Zertifikat als Ersatzbekenntnis, die wir im Rahmen unserer Beratung im Detail prüfen.