
Umzug nach Deutschland als Spätaussiedler: Voraussetzungen & BVA-Vollmacht 2026
Meine Kunden erhalten Aufnahmebescheid
(Sie werden als Spätsiedler bezeichnet) in 1,5 Jahren, wenn bestimmte Bedingungen des Ministeriums erfüllt sind und:
- minimale Belastung;
- Unterstützung bei der Dokumentensammlung;
- Sprachunterricht und Vorbereitung auf Prüfungen oder Sprachtests. Die Website der Schule www.speakwithyana.com;
- beglaubigte Übersetzungen;
- Begleitung durch eine vertrauenswürdige Person;
- Beratung;
- Ausfüllen von Formularen;
- Erhöhung der Umzugschancen.
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
KOMPLETTSERVICE
EINZELDIENSTLEISTUNGEN
- Umfassende Umzugsberatung zu deutschen Wurzeln. (Feststellung der Staatsangehörigkeit durch Abstammung oder Umzug durch Staatsangehörigkeit) (90 Minuten) – 85€.
Bewertung der Chancen, Analyse der Dokumente, Beratung bei der Sammlung der erforderlichen Dokumente, Form der Einreichung der Dokumente, Suche in Archiven, Verbesserung der Chancen oder ihrer Existenz, neues Gesetz über PP, wie man die Staatsangehörigkeit ändern kann, Antworten auf alle verfügbaren Fragen.
Jede weitere Beratung nach der Erstberatung (30 Minuten) – 40€.
- Ausfüllen Antrag auf nachträgliche Einbeziehung – 69€.
Wir füllen den Antrag in deutscher Sprache für Sie aus, um einen umgesiedelten Vorfahren – den Hauptantragsteller unter Punkt 4 – gemäß Ihren Angaben einzubeziehen. Geeignet für Nachkommen eines umgesiedelten Vorfahren.
Für jedes weitere Familienmitglied – 39 €.
* Wird die Konsultation weniger als einen Tag im Voraus abgesagt, wird die Vorauszahlung nicht zurückerstattet.
- Vervollständigung des Antrags S auf 16 Seiten. – 139€.
Ausfüllen des Antrags S zu Absatz 4 in deutscher Sprache entsprechend Ihren Angaben nach Einreichung in russischer Sprache.
- Dienst als Stellvertreter für die angestammte Staatsbürgerschaft und die Verlegung der Staatsangehörigkeit – 230€.
Korrespondenz mit dem Ministerium, Dolmetschen von Briefen der wichtigsten Person, Angabe einer Postanschrift ohne Rücksprache.
!!! Das Porto wird separat bezahlt.
- Beglaubigte Übersetzung – ab 15 €.
Übersetzungen aus dem Deutschen, Russischen, Englischen, Kasachischen und zurück. Nur für Kasachisch werden keine Übersetzungen erstellt. Für Friedland sind beglaubigte Übersetzungen aus dem Herkunftsland ausreichend. Aber wenn Sie hierher kommen, müssen alle Übersetzungen mit Ausnahme von Archivurkunden neu angefertigt werden. Die BRD akzeptiert nur Übersetzungen von ihren eigenen vereidigten Übersetzern. Und ich werde Ihre Übersetzungen bereits in den Akten haben.
Ausfüllen der Anträge F, V, FK, EER oder AV – 100 pro Formular.
- Hilfe bei einer Anfrage an das Bundesarchiv – 100€ pro Person.
Das Bundesarchiv ist oft sehr hilfreich bei der Suche nach Aufzeichnungen über Vorfahren mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft. Dort gibt es digitalisierte Aufzeichnungen über alle Personen, die jemals in Deutschland gelebt haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit im Ausland seit etwa 1700 erworben haben. Seitdem die Kirche nicht mehr an den Aufgaben eines modernen Standesamtes beteiligt ist.
Für jedes weitere Familienmitglied + 40 €. Wird mit Ihnen während des Videoanrufs ausgefüllt, da Ihre Angaben benötigt werden, oder Sie geben alles auf Russisch in gedruckter Form an.
- Beratung bei der Suche in Archiven und der Anforderung von Dokumenten einer Person, sowohl bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit durch Vorfahren als auch bei der Übersiedlung durch die Nationalität (90 Minuten) – 95 €.
Enthält ein Formular für staatliche Archivanfragen, Tabellen für Archivanfragen, wie man recherchiert, wo man welchen Hinweis findet, Links zu Rechercheseiten, Vergleich von Online-Rechercheprogrammen, Suche auf Auktionen, wo man anfangen und was man beachten sollte und vieles mehr.
Schneller Kontakt
Brauchen Sie Hilfe?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden uns innerhalb von 1-2 Werktagen bei Ihnen melden.
Voraussetzungen als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Um als Spätaussiedler nach § 4 BVFG oder als Familienangehöriger nach § 7 BVFG anerkannt zu werden, müssen Sie Ihre deutsche Abstammung und Ihr Bekenntnis zum deutschen Volkstum (Gegenbekenntnis / Erklärung zum deutschen Volkstum) nachweisen. Ein entscheidender Schritt ist der Erhalt des Aufnahmebescheids (für den Hauptantragsteller) oder des Einbeziehungsbescheids (für Familienmitglieder) vom BVA.
Sprachtest beim Bundesverwaltungsamt & Sprachnachweise
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist zwingend erforderlich. Sie können dies durch ein B1-Zertifikat (Goethe-Zertifikat) oder durch das Bestehen des Sprachtests in der deutschen Botschaft nachweisen. Familienangehörige benötigen in der Regel ein A1-Zertifikat.
Nachweis der deutschen Herkunft: Dokumentensuche in Archiven
Oft fehlen primäre Dokumente, die den Nationalitätseintrag der Vorfahren bestätigen. Archivrecherche & Dokumentensuche: Haben Sie keine Urkunden Ihrer Vorfahren? Wir unterstützen Sie bei der professionellen Suche nach Nachweisen in den Archiven, um Ihre Abstammung für das BVA lückenlos zu belegen.
Vollmacht für das BVA: Warum eine Vertrauensperson in Deutschland wichtig ist
Die Kommunikation mit dem Bundesverwaltungsamt in Köln kann aus dem Ausland langwierig sein. BVA-Vollmachtservice: Wir agieren als Ihre offizielle Vertrauensperson (Bevollmächtigter) in Deutschland, führen die gesamte Korrespondenz und beschleunigen die Bearbeitungszeit Ihres Antrags.
Ablehnungsbescheid vom BVA erhalten? Widerspruch und Wiederaufnahmeverfahren
Ein Ablehnungsbescheid ist nicht das Ende. Wenn sich die Rechtslage ändert oder neue Dokumente auftauchen, leiten wir ein Wiederaufnahmeverfahren für Sie ein oder legen fristgerecht Widerspruch beim Verwaltungsgericht Köln ein.
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (StAG)
Wenn Ihre Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (z. B. während des Zweiten Weltkriegs), können Sie diese möglicherweise erben. Das Feststellungsverfahren ist eine hervorragende Alternative zum Spätaussiedler-Status, bei der kein Sprachtest erforderlich ist.

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